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Der Sicherungsschein

In der Vergangenheit hat es zahlreiche Fälle gegeben, in denen (auch namhafte) Reiseveranstalter pleite gegangen sind und die Reisenden auf dem dadurch entstandenen Schaden sitzen geblieben sind. Deshalb sind Reiseveranstalter seit November 1994 verpflichtet, erhaltene Kundengelder für den Fall abzusichern, dass infolge ihrer Zahlungsunfähigkeit (nicht des vermittelnden Reisebüros!) Reiseleistungen ausfallen oder dem Reisenden für die Rückreise zusätzliche Aufwendungen entstehen. Diese Absicherung muss der Reiseveranstalter mit einem Sicherungsschein, der an den Reisenden auszuhändigen ist, nachweisen.     



BW

 

 
 

  Ratgeber
 

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