|
|
Der Sicherungsschein
In der Vergangenheit hat es zahlreiche Fälle gegeben, in denen
(auch namhafte) Reiseveranstalter pleite gegangen sind und die Reisenden auf dem
dadurch entstandenen Schaden sitzen geblieben sind. Deshalb sind
Reiseveranstalter seit November 1994 verpflichtet, erhaltene Kundengelder für
den Fall abzusichern, dass infolge ihrer Zahlungsunfähigkeit (nicht des
vermittelnden Reisebüros!) Reiseleistungen ausfallen oder dem Reisenden für die
Rückreise zusätzliche Aufwendungen entstehen. Diese Absicherung muss der
Reiseveranstalter mit einem Sicherungsschein, der an den Reisenden auszuhändigen
ist, nachweisen.
BW
|
|