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Wer fragt spart
Die gesetzlichen
Krankenkassen bezahlen für verordnete Arzneimittel Festbeträge, der
Patient muss zuzahlen (10 Prozent des Arzneimittelpreises; mindestens
5, höchstens 10 Euro). Präparate, die mindestens 30 Prozent billiger
sind als der Festbetrag, sind allerdings zuzahlungsfrei. Fragen Sie
Ihren Arzt oder Apotheker, ob es für ihre Behandlung solche
Medikamente gibt.
BW
Quelle:
Gesundheitszeitschrift Apotheken Umschau 10/2006 A |
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