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Wer fragt spart

Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen für verordnete Arzneimittel Festbeträge, der Patient muss zuzahlen (10 Prozent des Arzneimittelpreises; mindestens 5, höchstens 10 Euro). Präparate, die mindestens 30 Prozent billiger sind als der Festbetrag, sind allerdings zuzahlungsfrei. Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker, ob es für ihre Behandlung solche Medikamente gibt.



BW

Quelle: Gesundheitszeitschrift Apotheken Umschau 10/2006 A

 
 

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