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Feinstaub
Maßnahmen gegen den Feinstaub:
Aktionspläne, Überschreitungen und aktuelle Messwerte
Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig
hat am 27. September 2007 entschieden, dass betroffene Bürger von
den zuständigen Behörden verlangen können, dass dort, wo die
geltenden Feinstaubgrenzwerte überschritten sind, verhältnismäßige
Maßnahmen zur Verringerung der Belastung ergriffen werden. Dies gilt
gemäß der Entscheidung des
BVerwG auch dort, wo bisher kein Aktionsplan aufgestellt wurde.
Viele Städte und Gemeinden haben
solche Aktionspläne bereits erstellt. Sie enthalten kurzfristig zu
ergreifende Maßnahmen, die zu einer - meist vor allem lokalen -
Verringerung der Feinstaubbelastung beitragen (Überblick über solche
Maßnahmen).
Daneben gibt es eine Reihe
langfristig einzuleitender Maßnahmen, die in Luftreinhalteplänen
beschrieben werden. Die meist großräumig angelegten Maßnahmen zielen
auf eine umfassende Lösung des Feinstaubproblems und auf eine
dauerhafte und flächendeckende Einhaltung der Feinstaubgrenzwerte.
Auch die Stadt München hat im Jahr 2004 einen solchen
Luftreinhalteplan erstellt. Das Umweltbundesamt informiert ebenfalls
zu Luftreinhalteplänen und gibt außerdem eine Zusammenstellung der
ihm vorliegenden Aktions- und Luftreinhaltepläne.
Aufgrund der von den Ländern
erhobenen Messdaten ist davon auszugehen, dass die geltenden
Feinstaubgrenzwerte in zahlreichen Innenstadtstraßen überschritten
werden (Anzahl der gemessenen Überschreitungen des Tagesmittelwertes
von 50 µg/m³ in den Jahren 2005, 2006 und 2007). Die EU-weite
Gesetzgebung lässt höchstens 35 solcher Überschreitungen pro Jahr
zu. Wegen des milden Winters und des feuchten Sommers sind in diesem
Jahr im Vergleich zu 2005 und 2006 bisher deutlich weniger
Überschreitungen zu verzeichnen.
Das Umweltbundesamt informiert über
die
aktuellen Tageswerte
Quelle:
http://www.umweltbundesamt.de
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