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Die
Energieeinsparverordnung - EnEV
Mit dem zusammenlegen alter Verordnungen
für Wärmeschutz und Heizanlagen kommt eine weitere Runde des
Energiesparens auf den Verbraucher zu.
Die Heizkosten stellen den größten Anteil der Betriebskosten in
privaten Haushalten dar. In vielen
Fällen ist den Nutzern der Gebäude anders als bei Autos der
Energieverbrauch von Gebäuden meist eine unbekannte
Größe.
In Deutschland
wird ein Drittel des gesamten Primärenergieverbrauchs für die
Heizung und Warmwasserbereitung aufgewendet.
Ein Energieausweis wird der amtliche Nachweis für den
Energiehaushalt einer Immobilie sein.
In folgenden Stufen wird der Energieausweis eingeführt:
- Ab dem 1. Juli 2008:
Ausweispflicht für Wohngebäude, die vor 1965 fertig gestellt worden
sind; bei Wohngebäuden mit mehr als 4 Wohneinheiten Wahlfreiheit
zwischen Energieverbrauchsausweis oder Energiebedarfsausweis
- Ab dem 1. Oktober 2008:
Ausweispflicht (ausschließlich Energiebedarfsausweis) für
Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 1.
November 1977
- Ab dem 1. Januar 2009:
Ausweispflicht für Wohngebäude, die nach 1965 fertig gestellt worden
sind; bei Wohngebäuden mit mehr als 4 Wohneinheiten Wahlfreiheit
zwischen Energieverbrauchsausweis oder Energiebedarfsausweis
- Ab dem 1. Juli 2009:
Ausweispflicht für Nichtwohngebäude; Wahlfreiheit zwischen
Energieverbrauchsausweis oder Energiebedarfsausweis
Energieberater
aber auch Ihre Hausverwaltung informieren.
Quelle:
www.bilanzhaus.de
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