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Die Energieeinsparverordnung - EnEV

Mit dem zusammenlegen alter Verordnungen für Wärmeschutz und Heizanlagen kommt eine weitere Runde des Energiesparens auf den Verbraucher zu.
Die Heizkosten stellen den größten Anteil der  Betriebskosten in privaten Haushalten dar.   In vielen Fällen ist den Nutzern der Gebäude anders als bei Autos der  Energieverbrauch von Gebäuden  meist eine unbekannte Größe.
In Deutschland wird ein Drittel des gesamten Primärenergieverbrauchs für die Heizung und Warmwasserbereitung aufgewendet.

Ein Energieausweis wird der amtliche Nachweis für den Energiehaushalt einer Immobilie sein.

In folgenden Stufen wird der Energieausweis eingeführt:

  • Ab dem 1. Juli 2008: Ausweispflicht für Wohngebäude, die vor 1965 fertig gestellt worden sind; bei Wohngebäuden mit mehr als 4 Wohneinheiten Wahlfreiheit zwischen Energieverbrauchsausweis oder Energiebedarfsausweis
  • Ab dem 1. Oktober 2008: Ausweispflicht (ausschließlich Energiebedarfsausweis) für Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 1. November 1977
  • Ab dem 1. Januar 2009: Ausweispflicht für Wohngebäude, die nach 1965 fertig gestellt worden sind; bei Wohngebäuden mit mehr als 4 Wohneinheiten Wahlfreiheit zwischen Energieverbrauchsausweis oder Energiebedarfsausweis
  • Ab dem 1. Juli 2009: Ausweispflicht für Nichtwohngebäude; Wahlfreiheit zwischen Energieverbrauchsausweis oder Energiebedarfsausweis

Energieberater aber auch Ihre Hausverwaltung informieren.

Quelle:     www.bilanzhaus.de

 

 
 

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