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Blue Card
Bedingungen
Bewerber müssen einen Arbeitsvertrag oder ein Stellenangebot für
mindestens ein Jahr vorlegen. Das Gehalt muss mindestens das Dreifache
des Mindestlohns im jeweiligen Zielland betragen.
Gibt es keinen Mindestlohn, muss das Gehalt mindestens drei Mal so hoch
sein wie die Schwelle, unter dem die Bürger des Ziellandes Anspruch auf
Sozialhilfe haben.
Qualifizierungen
Hochqualifizierte Einwanderer unter 30 können aber auch bei geringerem
Verdienst eine Blue Card erhalten.
Als hoch qualifiziert gelten Bewerber mit Hochschulabschluss oder
mindestens drei Jahren einschlägiger Berufserfahrung.
Über den Antrag wird in der Regel binnen 30 Tagen, spätestens aber nach
90 Tagen entschieden.
Geltungsdauer
Sie gilt bei einem Arbeitsvertrag zunächst nur für die ersten zwei
Jahre.
Die Karte bleibt für drei Monate nach der Entlassung gültig.
Nach fünf Jahren Aufenthalt in der EU kann eine unbefristete
Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.
Abwesenheitszeiten werden angerechnet , wenn eine Gesamtdauer von 16
Monaten nicht überschritten wurde.
Familiennachzug
Inhaber dürfen grundsätzlich ihre Familien mitbringen .
Aufenthaltserlaubnisse für die Familien müssen spätestens sechs Monate
nach Antragseingang bewilligt werden.
In einen anderen EU-Staat umziehen
Nach zwei Jahren Aufenthalt in einem EU-Land können Inhaber gemeinsam
mit ihrer Familie in einen anderen Mitgliedstaat umziehen.
Ein Arbeitsplatz muss dann vorhanden sein.
Einen Monat nach dem Umzug müssen sie nachweisen, dass sie die
Voraussetzungen für die «Blue Card» weiter erfüllen.
Lehnt der Aufnahmestaat den Antrag ab, muss das EU-Land welche die erste
«Blue Card» ausgegeben hat, den Einwanderer und seine Familie
zurücknehmen.
Quelle: Straßburg AP
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